BAG zu Datenschutz und Recht am eigenen Bild im Arbeitsverhältnis
Mitarbeiterfotos: Inzwischen ist es gängige Praxis, das Unternehmen auf ihrer Webseite Videos oder Fotos einstellen, die ihre Mitarbeiter zeigen. Einerseits können dies Aufnahmen sein, bei denen Mitarbeiter wie x-beliebige Models agieren. Andererseits können aber auch Mitarbeiter mit Namen und Funktion vorgestellt werden, beispielsweise als Ansprechpartner für Presseanfragen, Vertrieb, Marketing. Hier stellt sich die Frage, unter …
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