BGH zur Panoramafreiheit: AIDA-Kussmund und Mauerbilder – Teil 2
Neues vom BGH zur Panoramafreiheit: AIDA-Kussmund und Mauerbilder – Teil 2 Unter Panoramafreiheit versteht man das Recht, das was man als Passant im öffentlichen Verkehrsraum an urheberrechtlich geschützten Gegenständen sieht, ohne Erlaubnis kostenfrei fotografieren und die Fotos – auch werblich – verwenden zu dürfen. Ob und inwieweit die Panoramafreiheit auf Kunstwerke, die auf Fahrzeugen, insbesondere …
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