EuGH zum Bilderklau im Internet
Bilderklau ist leider ein Massenphänomen: Fotos werden von Webseiten runtergeladen, ohne zuvor eine Lizenz des Rechteinhabers einzuholen, und anderweitig verwendet, teils sogar ohne Urhebervermerk. Wenn die Nutzung auf einer anderen Webseite erfolgt, hat zunächst durch das Runterladen und auf einen Server kopieren technisch eine Vervielfältigung stattgefunden, § 16 UrhG. Durch das Hochladen auf eine andere …