Vortrag von RA David Seiler zum Fotodatenschutz im Verein
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hat zusammen mit der Stiftung Datenschutz eine Vortragsreihe zum Datenschutz im Verein organisiert. Die Vorträge sind inzwischen online unter abrufbar: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/dseeerklaert/datenschutz-von-der-last-zur-lust/ . Ich durfte zum Thema Fotodatenschutzrecht im Verein vortragen: (siehe ab Min. 25)
Dabei ging es um die Abgrenzung von Bildnisrecht nach Kunsturhebergesetz – KUG und Datenschutzrecht – DSGVO, die verschiedenen möglichen Rechtsgrundlagen, aber auch um Fotografierverbote aufgrund von Hausrecht, Informationspflichten und Löschpflichten etc.