Loewenheim, Handbuch des Urheberrechts, 3. Auflage, 2021 mit von mir bearbeiteten Beitrag zu Fotoverträgen erschienen
Ich freue mich und bin geehrte, dass ich von Prof. Axel Nordemann die Aktualisierung des Beitrages „Verträge über Lichtbildwerke und Lichtbilder“ im Handbuch des Urheberrechts (siehe dort auch Leseprobe, Sach- und Inhaltsverzeichnis) von Prof. Loewenheim (Herausgeber) übernehmen durfte. Dabei habe ich die Kapitel
- A. Überblick – Fotoverträge in der Praxis
- B. Verträge mit Bildagenturen (Verträge zwischen Fotografen und Bildagenturen), Verträge zwischen Bildagenturen und Verwertern),
- C. Verträge zwischen Fotografen und Verwerten (Auftragsproduktion, Illustrationsaufträge, Verträge über Originale)
(Unterkapitel zu „Fotografischer Kunstverlag“ und „Filmeinzelbilder“ wurden weiter von Prof. A. Nordemann bearbeitet)
übernommen. U.a. konnte ich die gerade bei der Personenfotografie wichtigen datenschutzrechtlichen Aspekte zum Recht am eigenen Bild (Verhältnis DSGVO und KUG) einarbeiten. Mehr als 20 Jahre Beschäftigung mit dem Fotorecht sind in das Kapitel eingeflossen.
Die Autorenexemplare sind heute (05.03.2021) bei mir eingegangen und haben die Vorauflage von 2010 auf meinem Schreibtisch abgelöst. Ich wünsche Verlag und Herausgeber viel Erfolg mit der Neuauflage dieses Standardwerkes und viel nutzbringenden Erkenntnisgewinn den Leserinnen und Lesern.
siehe Rezension: Ein monomentales Werk zum Urheberrecht
Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter (b-tu – für Datenschutz- und IT-Security-Law)