Model-Release für Eigenwerbung

Model-Release für Eigenwerbung

Model-Release für Eigenwerbung

Fotorecht, Bildnisrecht, Recht am eigenen Bild, Model-Release, Einwilligungserklärung, Buchungsvereinbarung, TFP-Vereinbarung

Model-Release für Eigenwerbung des Fotografen und Vermarktungsbemühungen

Fotografen, die Fotos von Personen nutzen und/ oder vermarkten wollen, benötigen hierzu im Regelfall eine als Model-Release bezeichnete Einwilligungserklärung der fotografierten Person. Fotografen, die ihre besten Hochzeitfotos, Portraitaufnahmen oder ähnliches zum „Kundenfang“ ins Schaufenster hängen oder auf ihrer Webseite veröffentlichen möchten, sollten sich hierzu die Einwilligung der fotografierten Personen einholen, um die Kunden nicht zu verärgern und sich selbst unnötigen und teuren rechtlichen Ärger zu ersparen. Doch was ist hierbei zu beachten und wie kann eine entsprechende Vereinbarung aussehen?

Die Standard-Model-Releases gehen von der Fallkonstellation aus, dass ein im Voraus bezahltes Model für Fotoaufnahmen bereit steht und in diesem Zusammenhang seine Einwilligung in die Verwendung der Fotografien für meist werbliche Zwecke von Kunden des Fotografen erteilt. Derartige Vertragsmuster passen also nicht auf die hier geschilderte Fallkonstellation.

Gleiches gilt, wenn der Fotograf aus eigenem Antrieb, etwa für seine Mappe oder seine Homepage, also für die Eigenwerbung, das Model fotografiert. Oft kann und/oder will er kein Modelhonorar zahlen, außer evtl. ein paar Abzügen (sogenannten TfP Vereinbarung Time for pictures) oder einer CD mit den Fotos. Mitunter ergeben sich im Nachhinein Vermarktungschancen für die Fotos, die aber nicht ohne die Einwilligung des Models in die Vermarktung der Fotos genutzt werden dürfen. Auch wer diesen Fall ins Auge fasst, sollte durch eine schriftliche Einwilligungserklärung seine Vermarktungsbemühungen rechtlich absichern.

Für derartige Fallkonstellationen ist die nachstehende modular aufgebaute Einwilligungserklärung gedacht. Sie enthält einen zweiten Teil, der im Vorhinein nicht geplante oder nicht absehbare Vermarktungs- und Vertriebserfolge durch eine Einwilligungserklärung abdeckt und zugleich eine anteilige Vergütung für die fotografierte Person als Honorar vorsieht. Diese Lösung hat für den Fotografen, der die Bilder im Auftrag des Models oder auf eigenes wirtschaftliches Risiko anfertigt, den Vorteil, dass er nicht mit der Finanzierung des Modelhonorars auf zusätzliches eigenes Risiko hin in Vorleistung treten muss. Zudem ist ein derartiges Vergütungsmodell die angemessener Variante im Vergleich zu einer pauschalen Vergütung in Form von ein paar Abzügen. Schließlich wollen die Fotografen von den Verwertern umgekehrt auch fair behandelt werden. Das nachstehende Muster kann die konkrete Rechtsberatung im Einzelfall und die Anpassung des Musters nicht ersetzen, sondern soll Anregung für die zu regelnden Fragen geben.

Erläuterungen zum Model-Release / zur Einwilligungserklärung

Das Muster und die Honorarregelung gehen davon aus, dass der Fotodesigner oder Fotograf die Aufnahmen im Auftrag der abgebildeten Personen. (d. h. Hochzeitspaare, Einzelpersonen, Familien, Firmen usw.) anfertigt und seinen Haupterlös aus dem Verkauf der Bilder zieht. Die Einwilligungserklärung soll ihm daneben ermöglichen, die Fotos für Eigenwerbung z. B. durch Aushang im Schaufenster oder auf seiner Homepage zu nutzen und optional auch zu vermarkten.

Die Formulierung der Honorarregelung hängt mit § 22 KUG zusammen und seiner Kommentierung: man geht davon aus, dass Modelle, die ein Honorar erhalten haben, im Gegenzug auch die Einwilligung zur Veröffentlichung der Fotos gegeben haben. Als Honorar gilt hierbei nicht nur Geld, sondern auch Abzüge der Fotos oder auch eine CD mit den Bildern.

Solang die Fotos nur für die Eigenwerbung, und sei es im Internet, genutzt werden, stellt es kein Problem dar, wenn sich der Fotodesigner für diese Zweck die Einwilligung ohne Honorar geben lässt und nur entweder ein festes, pauschales oder ein prozentuales Honorar für den Fall dem Model zusichert, dass er seinerseits Einnahmen mit dem Fotos erzielen. Außerdem können die Fotodesigner dem Model das Recht einräumen, die Fotos für eigene Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen, auch im Internet (was normalerweise nicht ohne gesonderte Zustimmung des Fotografen zulässig ist).

RA David Seiler, Mainz, den 05.02.2005
Mitautor des Beck-Rechtsberater im dtv „Internet-Recht im Unternehmen“

veröffentlicht in Photopresse 09/2005, S.6

Muster einer Einwilligungserklärung (Model-Release)

Achtung: Muster sind immer auf den konkreten Einzelfall und die möglicherweise abweichenden Fallkonstellationen und Ziele anzupassen, wobei anwaltliche Beratung zu empfehlen ist.

Beginn Muster (Achtung: Rechtsstand 2005 – es sind Anpassungen nach der Datenschutzgrundverordnung notwendig)

Einwilligungserklärung

I. Einwilligung in Veröffentlichungen zur Eigenwerbung

Hiermit willige ich                           ……………………………………………………………………………………………

Name der fotografierten Person/en                                                                      ………………………………………………………………………………………………………………

Anschrift

ein, dass der Fotograf/Fotodesigner ……..(Name, Ort)

die in meinem/unserem Auftrag am                       ……..…………………………………………………………………………………..

Aufnahmetermin

erstellten Aufnahmen (Fotografien)

von dem Fotodesigner (Name) zum Zwecke der Eigenwerbung in unveränderter oder veränderter (z. B. per elektronischer Bildbearbeitung ganz oder teilweise in künstlerischer Weise montierten, beschnittenen, retuschierten, umgefärbten etc. Aufnahmen) Weise in beliebigen Medien ohne gesondertes Honorar nutzen darf. Die Einwilligung erstreckt sich dabei auf herkömmliche Werbematerialien wie Mappen, Flyer, Anzeigen in Printmedien, aber auch in elektronischen Medien, z. B. die Verwendung auf einer Webseite.

Gleichfalls als Eigenwerbung gelten Ausstellungen sowie die Teilnahme bei Wettbewerben.

Werden hierbei Einnahmen erzielt, gilt die Erlösbeteiligung nach VI.b) als vereinbart.

Eine Veröffentlichung des Namens der abgebildeten Person/en erfolgt im Rahmen der Eigenwerbung nicht.

Original-Negative, Dias und Bilddateien bleiben im Eigentum des Fotodesigners. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.

II. Nutzungsrecht der abgebildeten Person/en

Die abgebildete/n Person/en erhält/erhalten dafür im Gegenzug das Recht, die Fotografien für nicht gewerbliche und unentgeltliche eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu veröffentlichen, einschließlich dem Recht der Online-Zugänglichmachung auf einer privaten Homepage. Hierbei hat/haben sie folgende Urhebervermerk anzubringen: © Fotodesigner (Name).

Darüber hinausgehende, insbesondere gewerbliche oder entgeltliche Verwendungen der Fotografien durch die abgebildete Person sowie die Teilnahme an Wettbewerben, Preisausschreiben, Gewinnspielen etc. bedürfen der Zustimmung des Fotodesigners (Name).

III. Widerrufsrecht

Die abgebildete/n Person/en erhalten weiterhin das Recht, die Verwendung zum Zwecke der Eigenwerbung durch den Fotodesigner (Name) jederzeit für die Zukunft zu widerrufen. Hierbei wird/werden sie ihr eine angemessene Aufbrauchsfrist für Printwerbeprodukte einräumen.

IV. Vermarktung (optional)

Weiterhin gestatte/n ich/wir die Vermarktung meines/unseres Bildnisses zu den nachstehenden Bedingungen (ankreuzen ja/nein)

Ich/Wir erkläre/n mich/uns unwiderruflich damit einverstanden, dass die von mir/uns angefertigten Aufnahmen (Bildnisse) in unveränderter oder veränderter Form durch den Fotodesigner oder durch Dritte (z. B. Bildagenturen, Verlage, Werbeunternehmen), die mit deren Einverständnis handeln,

  1. ohne jede Beschränkung des sachlichen, räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereiches
  2. nur für redaktionelle Zwecke,
  3. auch für werbliche Zwecke

und für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt und öffentlich wiedergegeben werden. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung, die Retuschierung sowie die Verwendung der Bildnisse für Montagen.

V. Namensnennung

Ich verzichte auf Namensnennung, bin aber damit einverstanden, dass

  1. mein Name oder (ankreuzen: ja/nein)
  2. der Name einer fiktiven Person (ankreuzen: ja/nein)

bei Verwendung der Aufnahmen veröffentlicht wird. (ankreuzen: ja/nein)

VI. Honorar bei Vermarktung

Ich/Wir bestätige/n bereits jetzt, dass sämtliche Ansprüche, die mir/uns wegen der Anfertigung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder öffentlichen Wiedergabe der Bildnisse gegenüber dem Fotodesigner oder Dritten, die mit dessen Einverständnis handeln, zustehen wie folgt abgegolten werden:

  1. pauschal durch die Zahlung von Euro …. ggf. zzgl. MwSt.
  2. Zahlung von 10% des Nettohonorarerlöses aus der Einräumung von Nutzungsrechten an den Fotografien 30 Tage nach Zahlungseingang bei dem Fotodesigner (Name). Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf
    BIC
    IBAN
    unter Angabe meiner Steuernummer…..

Mir/uns ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung über die Vermarktung der Aufnahmen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, anfallende Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben, soweit geschuldet, selbst abzuführen.

Für diese Vereinbarung und Einwilligungserklärung gilt deutsches Recht.

Ort, Datum

…………………………………………………….

(Unterschrift der abgebildeten Person)

Zusatzerklärung bei minderjährigen Personen

Die abgebildete Person ist noch nicht volljährig. Als sein/e gesetzlicher Vertreter/seine gesetzlichen Vertreter erkläre ich /erklären wir hiermit mein/unser Einverständnis mit allen Punkten der vorstehenden Vereinbarung und Einwilligungserklärung.

Ort; Datum

………………………………………………………………………………………………

Unterschrift der Eltern/gesetzlichen Vertreter

Ende Muster – Model-Release

weitere Erläuterungen

Fotograf ist eine immer noch nach der Handwerksordnung geschützte Berufsbezeichnung; Alternative: Fotodesigner

Diese Passus ist nicht notwendigerweise Bestandteil einer Einwilligungserklärung und es steht dem Fotografen frei, etwa gegen eine höheres Entgelt, die Negative u.ä. mit zu verkaufen und sich damit die Arbeit der Bearbeitung von Nachbestellungen zu ersparen. Zugleich entgehen dem Fotografen aber dann die dabei anfallenden zusätzlichen Einnahmen. Da die Frage des Eigentums an den Negativen oder auch Bilddateien oft Anlass zum Streit mit Kunden ist, empfiehlt es sich, diesen Punkt ausdrücklich im Zusammenhang mit der Einwilligungserklärung zu regeln.

Im Regelfall bedarf es der Zustimmung beider Elternteile, sofern nicht einer alleine Sorgeberechtigt ist. Ist das Modell über 12 und kann von einem Reifegrad einigermaßen selbst die Reichweite der Einwilligungserklärung abschützen, sollte zusätzlich zur Unterschrift der Eltern die des/der Minderjährigen eingeholt werden.

 Auch bei Minderjährigen ab ca. 12 Jahren, jedoch bedarf es zusätzlich der Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

© David Seiler, Rechtsanwalt