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Wie ich zum Fotorecht kam

Seit 1988 habe ich bei Konzerten, Misswahlen, Modeschauen, Hochzeiten und für Sedcards, Modelagenturen, Geschäftsberichte, Zeitschriften und Magazine etc. on location und im Studio (neben-)beruflich fotografiert und bin dabei immer wieder mit rechtlichen Fragen rund um das Thema Fotografie befasst gewesen. Daher lag es nahe, dass ich mich im Jura-Studium und auch als Anwalt mit verschiedensten Fragen zum Fotorecht befasst habe: auf verschiedenen Ebenen, teil wissenschaftlich, durch verschieden Publikationen und Vorträge, aber auch in der Rechtsberatung für Fotografen und Bildagenturen sowie verschiedene Verbände der Imaging-Branche (BVPA) und Fotokunstsammlungen. Viele Jahre war ich Mitglied bei Freelens, dem Verein für Fotojournalisten und Fotografen, der sich für die ökonomischen, sozialen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder einsetzt, und war für Freelens im Verwaltungsrat der VG Bild-Kunst Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst. Zudem war ich Jurymitglied bei FIDIUS, dem Preis für faire Bedingungen von Fotowettbewerben.

Diese Branchenkenntnis hilft mir dabei, für die Mandanten wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für vermeintliche oder tatsächliche rechtliche Herausforderungen zu finden. Hierzu gehören neben Schadensersatzforderungen bei Fotorechtsverletzungen, Erstellung und Prüfung von Abmahnungen sowie Verteidigung gegen unberechtigte oder überzogene Abmahnungen, Beratung bei der Gestaltung von Angeboten, Verträgen und AGB aber auch, sofern sich nicht die vorrangig angestrebte außergerichtliche Lösung finden lässt, das Führen von Gerichtsprozessen oder die Erstellung von Rechtsgutachten.

Fotorecht als Oberbegriff

Fotorecht ist kein Rechtsgebiet wie Zivilrecht, Strafrecht oder öffentliches Recht, das an der Uni gelehrt wird. Ich verstehe darunter einen Oberbegriff für die verschiedensten rechtlichen Fragen, die sich mit der Fotografie befassen:

  • Was darf ich fotografieren und was nicht?
  • Wann brauche ich ein Property-Release (wenn ich fremdes Eigentum fotografiere),
  • Wann benötige ich ein Model-Release (wenn ich Fotos von Personen nutzen will und keine gesetzliche Erlaubnis dafür gegeben ist) oder eine Datenschutzvereinbarung nach DSGVO.
  • In welchen Fällen muss ich welchen Steuersatz in Rechnung stellen (7% oder 19% bzw. 5% oder 16%).
  • In welchen Fällen ist das Motiv, welches ich fotografiere, durch das Wettbewerbsrecht, durch das Markenrecht, durch das Datenschutzrecht etc. geschützt.
  • Was kann ich gegen Rechtsverletzungen (Bilderklau) unternehmen oder wenn der Urhebervermerk (oft auch irrig Copyright-Vermerk genannt) fehlt? Eine Rechnung nach MFM schreiben oder eine Schadensersatzforderung stellen, vielleicht sogar eine anwaltliche Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verschicken (lassen).
  • Wie berechnet sich der Schadensersatz?
  • Gibt es einen Verletzerzuschlag bzw. Strafschadensersatz?
  • In welchen Fällen greift die Panoramafreiheit (Straßenbildfreiheit) und wann nicht?
  • Wie sehen Angebote und Nutzungsrechtsverträge (Lizenzverträge) aus und worauf muss ich bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fotoportalen, Bildagenturen und Verlagen achten, insbesondere was den Umfang der verlangten Nutzungsrechte und geforderten Haftung für Rechte am Foto (Freistellung von Rechten Dritter) anbetrifft.
  • Was ist bei den Bedingungen von Fotowettbewerben zu beachten.
  • Brauche ich einen Meisterbrief oder darf ich einfach so fotografieren bzw. meine fotografische Leistung anbieten.
  • etc. – You name it

Das sind nur einige – aber hoffentlich die wichtigsten – der Frage, die ich unter dem Begriff Fotorecht zusammenfasse (Anregungen sind mir gerne willkommen). Diese Webseite und der integrierte Blog soll in loser Folge ältere und neuer Beiträge zu dem Thema zusammenfassen, die entweder direkt auf dieser Seite oder von mir auf anderen Webseiten veröffentlicht werden.

Rechtsanwalt David Seiler

Mehr zu mir und meiner anwaltlichen Tätigkeit ist unter
ds-law.eu zu finden.