Schadensersatz nach MFM für rechtswidrige Internetnutzung von Architekturfotos trotz Gutgläubigkeit
Fotorechtsverletzung: Für die rechtswidrige Internetnutzung von fünf Architekturfotos auf ihrer Internetseite musste eine Baufirma 8.350,- Euro Schadensersatz nach Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) nebst Zinsen und die Anwalts- und Gerichtskosten an den Fotografen zahlen. Der Fall: Ein Berufsfotograf klagte auf Zahlung von Schadensersatz wegen der Internetveröffentlichung seiner Fotos von Architekturmodellen Der Kläger, ein Architekturfotograf, hatte im Auftrag eines Fußballvereins ein …